Gericht: Krachparade ist keine Demo

© Krachparade Aachen

Im Rechtsstreit um die am 6. September anstehende nächste Aachener "Krachparade" ist das Aachener Verwaltungsgericht den Argumenten der Polizei gefolgt.

Das Gericht hat entschieden, dass die Krachparade keine Versammlung ist, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Das Event sei nicht mehr als Demonstration einzustufen, sondern die Elemente einer Musik- und Tanzveranstaltung mit unterhaltendem Charakter würden inzwischen deutlich überwiegen. 

Die Veranstalter sprechen dagegen von einer "Tanzdemonstration zur Schaffung und Erhaltung kultureller Freiräume in Aachen", bei der politische Forderungen kommuniziert werden. Sie erwarten zur 'Krachparade' rund 3.500 Teilnehmer und viele Lautsprecherwagen, die auf einer etwa 10 km langen Route durch Aachen ziehen und auf den Wagen Musik spielen, zu der die Teilnehmer tanzen. Der Zug soll durch mehrere Redebeiträge unterbrochen werden und in einer Abschlussveranstaltung vor dem Tivoli enden.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich beim Oberverwaltungsgericht Münster. 

Ob der Veranstalter der Krachparade gegen den Entscheid vorgeht, ist noch offen. In Aachen haben bisher die Ratsfraktionen von SPD und Linke die Position der Polizei kritisiert und sich an die Seite des Veranstalters gestellt.

© Krachparade Aachen
© Krachparade Aachen

Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts:

"Die "Krachparade Aachen" ist als gemischte Veranstaltung einzustufen, bei der den Veranstaltungselementen, die nicht auf eine Meinungsbildung zielen, ein deutliches Übergewicht zukommt. Bei der Beurteilung kommt es regelmäßig auf die Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters an, der sich als Außenstehender zum Zeitpunkt der Veranstaltung vor Ort befindet. Für diesen ergibt sich das Bild eines deutlichen Überwiegens der Elemente einer Musik- und Tanzveranstaltung mit unterhaltendem Charakter. Zwar mag der Veranstalter die Parade als Versammlung geplant und konzipiert haben. Die dokumentierten Erfahrungen der Polizei aus den Vorjahren belegen aber den tatsächlich wahrnehmbaren überwiegenden Partycharakter. Bei den Lautsprecherwagen handelt es sich um mit Diskokugeln, bunten Lichtern und sonstigen Partyaccessoires geschmückte Fahrzeuge, auf denen DJ´s Musik abspielen. Banner, Plakate, Flyer oder andere Elemente, mit denen eine Meinungsäußerung erfolgt, waren bei den bereits durchgeführten Veranstaltungen nur vereinzelt zu sehen, so dass die Wagen aus der Sicht eines Außenstehenden lediglich als Konzertbühne wahrgenommen wurden. Die Redebeiträge, die von Band abgespielt wurden, waren akustisch kaum wahrnehmbar. Ein weiteres Element, das von einem Außenstehenden regelmäßig als für eine Tanz- und Musikveranstaltung prägend wahrgenommen wird, ist der umfangreiche Genuss von Alkohol und Betäubungsmitteln, der nach den Angaben der Polizei in den Vorjahren zu beobachten gewesen ist. Dass sich die Teilnehmer, die ausweislich dieser Erkenntnisse aus den letzten Jahren die Parade weitestgehend als Party angesehen haben, nunmehr anders verhalten werden und die Meinungsbildung bei der geplanten Veranstaltung in den Vordergrund tritt, ist nicht anzunehmen."

(Aktenzeichen: 6 L 722/25)

© Krachparade Aachen
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