BUND: Widerspruch gegen Genehmigung der Castor-Transporte
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.08.2025 10:55

Gegen die Genehmigung der Castor-Transporte aus Jülich nach Ahaus hat jetzt der NRW-Landesverband des BUND Widerspruch eingelegt.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am Montag (25. August 2025) die Beförderung der 152 CASTOR-Behälter mit den radioaktiven Brennelementen aus dem inzwischen stillgelegten AVR-Versuchreaktor in Jülich genehmigt.
Mit dem Widerspruch ist auch Akteneinsicht in die vom Transportunternehmen Orano NCS GmbH eingereichten sicherheitstechnischen Unterlagen und die der Genehmigung zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge verlangt worden. Dazu hat der BUND noch beantragt, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen.
Der BUND weist darauf hin, dass die 288.161 bestrahlten Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) angerichertes Uran enthalten mit einem ursprünglichen maximalen Anreicherungsgrad an Uran-235 von 93% und Plutonium in Form einer kugelförmigen Matrix aus Graphit. Ursprünglich habe sich der strahlende Inhalt insgesamt auf maximal 720,7 Kilogramm Uran und max. 1 850 kg Thorium summiert, dazu kämen 9,7 kg Plutonium.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Von den überflüssigen Transporten geht ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt aus. Umso skandalöser ist, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Transporte verhindern will. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung soll der Rechtsweg abgeschnitten werden. Dabei sind die für den Sofortvollzug angeführten Gründe an den Haaren herbeigezogen.“
Für den BUND ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde der Transport nunmehr sehr schnell vollzogen werden soll. Letztlich habe sich an der Situation seit Juni 2013 nichts geändert, ein besonderes Vollzugsinteresse der erst jetzt erlassenen Transportgenehmigung sei nicht ersichtlich. Der BUND hält eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Beförderungsgenehmigung für geboten, weil die von den Transporten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt gewichtiger sind als die vom BASE angeführten Gründe. Eine vorherige vollständige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Atommülltransporte werde aber durch den Sofortvollzug blockiert.
Im Genehmigungsbescheid hat das BASE die sofortige Vollziehung unter anderem mit den notwendigen erheblichen polizeilichen Schutzmaßnahmen begründet. Angesichts der massiven Kritik seitens der Gewerkschaft der Polizei an den beabsichtigten Castortransporten erscheine dieses Argument geradezu absurd, so der BUND. Auch die Behauptung, die Rechtsgüter Leben und Gesundheit potenziell betroffener Dritter würden von der Beförderungsgenehmigung nicht berührt, ist für den BUND nicht nachvollziehbar.