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Auch Whisky-Tasting weiter verboten
Jetzt in der Corona-Zeit sind Whisky-Verkostungen nach wie vor untersagt.
Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Montag entschieden und die Klage einer Whiskyhändlerin abgelehnt.
Solche "Whisky-Tastings" gehören demnach zu den Veranstaltungen, die laut der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung verboten sind. Das Konzept gehe über das reine Angebot gastronomischer Leistungen hinaus, weil dabei die Verköstigung des Gastes nicht mehr im Vordergrund stehe.
Angesichts der fehlenden Vergleichbarkeit mit erlaubten Gastronomiebetrieben sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nicht zu erkennen.
Veröffentlicht: Montag, 08.06.2020 14:53
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