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Shisha-Bars: Keine Pfeifen!
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Shisha-Bars: Keine Pfeifen!

Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt vorerst verboten.

Das hat das Aachener Verwaltungsgericht mit sechs Beschlüssen in weitgehend gleichgelagerten Fällen entschieden.

Shisha-Bars als gastronomische Betriebe seien eben zur Einhaltung der aktuell gültigen Coronaschutz-Verordnung (Fassung vom 30. Mai 2020) verpflichtet.

Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sei auch nicht zu erkennen. Bei der Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben sei es erkennbar darum gegangen, einen längeren Verbleib möglichst zu unterbinden. Bei Shisha-Bars gehe es um den Konsum von Genussmitteln und ein längeres Verweilen, bei anderen Gastronomiebetrieben primär um die Verköstigung ihrer Gäste.

Veröffentlicht: Montag, 08.06.2020 08:57

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