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Zweites Urteil wegen Geldautomatensprengung
© Antenne AC
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Zweites Urteil wegen Geldautomatensprengung

Wegen der Sprengung eines Geldautomaten in Simmerath-Steckenborn Mitte April ist ein 29-jähriger Rumäne am Dienstag zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Das Aachener Landgericht hat ihn wegen wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls schuldig gesprochen.

Bei der Tat ist damals die Sparkassenfiliale völlig verwüstet worden. Der Rumäne und sein Komplize haben zwar keine Beute gemacht, aber für einen Sachschaden von rund 170.000 Euro gesorgt.

Der Komplize ist schon zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden - das neue Urteil kommt jetzt erst, weil der 29-jährige Rumäne später als sein Komplize verhaftet worden ist.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.12.2019 14:10

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