Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohns

© Zollverwaltung Hauptzollamt Aachen

In der StädteRegion Aachen und den Nachbarkreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen wird die Zahlung des aktuell gültigen Mindestlohns von 12,82 pro Stunde nicht immer eingehalten.

Das hat das Aachener Hauptzollamt letzte Woche bei seinen Prüfungen in Betrieben festgestellt.

Die Zöllner haben dazu knapp 130 Beschäftigte in der Gastronomie und im Baugewerbe befragt.

Danach sind zwei Strafverfahren eingeleitet worden wegen Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Löhnen, ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und noch eins wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind vier Mal aufgefallen.

Außerdem sind jetzt im Nachgang zu den Prüfungen in 23 Fällen weitere Ermittlungen nötig.