
Aachener Zollbeamte haben bei einer Kontrolle in der Nähe von Tüddern über 44.000 Euro in bar sichergestellt.
Das Geld hatte ein 30-jähriger Mann aus Syrien bei sich im Auto, er war vorher aus den Niederlanden eingereist.
Obwohl er angegeben hatte, kein Bargeld von 10.000 Euro oder mehr dabei zu haben, lagen mehrere Bündel im Fahrzeug - in einer Plastiktüte unterm Fahrersitz und in der rückwärtigen Tasche des Fahrersitzes. Zur Herkunft des Geldes hat der Mann keine Angaben gemacht.
Der Zoll hat ein Clearingverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das Bargeld aus Straftaten stammt oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte.
Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.
Hinweis des Zolls:
"Wer innerhalb der Europäischen Union reist - beispielsweise von den Niederlanden nach Deutschland - darf grundsätzlich unbegrenzt Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel mitführen. Allerdings besteht ab einem Betrag von 10.000 Euro oder mehr eine Auskunftspflicht gegenüber dem Zoll. Reisende müssen auf Nachfrage der Beamtinnen und Beamten Angaben zur Höhe des mitgeführten Bargeldes, zu dessen Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten sowie zum Verwendungszweck machen. Falsche oder unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. - Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise stellt der Zoll auf seiner Website unter www.zoll.de bereit."