Im Aachener Stadtwald hat ein Wolf letzten Monat Schafe gerissen, das haben die Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) jetzt ergeben.
Anders als vermutet kommt der Wolfsrüde aber nicht aus dem Hohen Venn, sondern aus dem Rudel im belgischen Flandern. Da wurde er schon im Oktober 2020 erstmals genetisch erfasst.
Bei dem Angriff im Öcher Bösch wurde ein Lamm getötet und ein Mutterschaf so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Ob sich der Wolf immer noch im Aachener Wald aufhält oder weiter gezogen ist, ist nicht bekannt.
Hinweise für Landwirte
In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Anträge auf Entschädigungszahlung und auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind seit dem 01. Januar 2022 an die Landwirtschaftskammer NRW zu richten.
Die Stadt Aachen liegt in der Pufferzone zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn. Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert.
Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können an die zentrale Servicehotline Herdenschutz Tel. 0 29 45 / 98 98 98 bei der Landwirtschaftskammer NRW gerichtet werden. Die Servicehotline Herdenschutz ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.