
© SYMBOLBILD | Fokussiert - stock.adobe.com
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Wohnraum-ID für Kurzzeitvermietungen
Wer in Aachen seine Wohnung nur kurzzeitig vermieten möchte, benötigt jetzt eine sogenannte "Wohnraum-ID". Das hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW jetzt mitgeteilt. Diese ist nötig, sobald eine Wohnung weniger als 90 Tage vermietet werden soll. Für Studierende gelten weniger als 180 Tage. Die ID kann online beantragt werden und muss dann bei Annoncen auf Onlineplattformen und in den Printmedien angegeben werden. Diese neue Pflicht gilt nur in Städten, die wegen starken Wohnraummangels eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. Das sind Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster.
Veröffentlicht: Mittwoch, 20.07.2022 09:38
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