
Wohngeldreform: Aachen bereitet sich vor
Die Stadt Aachen bereitet sich momentan auf die Reform des Wohngelds vor.
Zum Januar verdreifacht sich dann in ganz Deutschland die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte - sie steigt von 600.000 auf rund zwei Millionen Menschen. Durchschnittlich geht der Wohngeldanspruch von 180 Euro auf künftig 370 Euro im Monat hoch. Außerdem werden erstmalig als dauerhafte Bestandteile des Wohngelds eine Klimakomponente und eine Heizkostenkomponente eingerechnet.
Deswegen richtet die Stadt Aachen momentan viele zusätzliche Stellen zur Bearbeitung der Wohngeldanträge ein und schafft dafür räumliche und technische Voraussetzungen. Die Wohngeldstelle Stadtmitte richtet zusätzlich eine Anlaufstelle im Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz auf der ersten Etage und eine Telefonhotline ein.
Voraussichtlich erst im April des kommenden Jahres wird den Kommunen die benötigte Software zur Bearbeitung der Wohngeldanträge landesweit zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Wohngeld-Anträge der Aachener erst im zweiten Quartal 2023 bearbeitet werden können.
Die Stadt Aachen bemüht sich, die Nachteile so gering wie möglich zu halten und steht dazu im engen Kontakt mit den Sozialhilfeträgern und den städtischen Beratungsstellen. Wenn zum Beispiel aber der Wohnungsverlust droht, weil die Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder keine Geldrücklagen zur Verfügung stehen, ist die Auszahlung eines Pauschalbetrags möglich. Auf Antrag wird die Wohngeldstelle in diesen Härtefällen Einzelfallentscheidungen über die vorläufige Auszahlung eines Pauschalbetrags treffen.
Wohngeldanträge können ab Januar 2023 entweder online über das Portal www.gemeinsamonline.de oder in Papierform gestellt werden. Papieranträge liegen in den Foyers der Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz sowie Katschhof aus und können dort auch jederzeit wieder abgegeben werden. Ein Download des Antrags ist zudem im Serviceportal der Stadt Aachen möglich.
Veröffentlicht: Dienstag, 13.12.2022 10:18