
Weitere Schutzmaßnahmen in Stadt und StädteRegion
Wegen der hohen 7-Tage-Inzidenz ordnen Stadt und StädteRegion Aachen ab Samstag (24.10.) weitergehende Schutzmaßnahmen an. Versammlungen nach dem Versammlungsrecht müssen nun zwingend an Orten stattfinden, wo genug Abstand gehalten werden kann. Außerdem gelten eine Maskenpflicht und Alkohol darf während Versammlung weder getrunken noch mitgebracht werden. Das Alkoholverbot gilt nun auch bei Sportveranstaltungen drinnen und draußen. Als weitere Maßnahme wird in der Stadt Aachen die Maskenpflicht auf Fußgängerzonen erweitert. Eine Liste der Straßen findet ihr HIER.
Veröffentlicht: Freitag, 23.10.2020 14:59
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