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Weinhändler sorgt mit Eilantrag für weitere offene Geschäfte
Ein Aachener Weinhändler darf nach einer erfolgreicher Klage am Aachener Verwaltungsgericht trotz der Pandemie sein Geschäft öffnen.
Laut der NRW-Schutzverordnung dürfen nicht nur Grundnahrungsmittel, sondern auch Genussmittel verkauft werden, haben die Richter geurteilt, das habe auch das NRW-Gesundheitsministerium klargestellt.
Die Stadt Aachen hat vorher die Schließung des Weinhandels angeordnet, weil sie unter dem Begriff Lebensmittel die Dinge des täglichen Bedarfs verstanden hat.
Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben auch Spezialgeschäfte für Delikatessen oder Süßwaren sowie Eiscafés und Konditoreien wieder öffnen dürfen.
Veröffentlicht: Montag, 06.04.2020 14:48
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