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Wasserwerfer bleibt weiter außer Betrieb
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Wasserwerfer bleibt weiter außer Betrieb

Ein ehemaliger Wasserwerfer der Polizei München darf weiterhin nicht als Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht der Stadt Aachen entschieden. Damit hat das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und sein eigenes Urteil vom Mai 2019 für rechtmäßig erklärt. Der Fahrzeughalter stammt aus Hamburg und ist Teil eines Vereins, der seinen Sitz in der StädteRegion hat. Deswegen hat er das Fahrzeug vor einigen Jahren über die StädteRegion mit dem Kennzeichen "AC-AB1910" angemeldet. Es kam bei mehreren Demonstrationen - zum Beispiel gegen den G20 Gipfel in Hamburg zum Einsatz. Der Betrieb des Fahrzeugs wurde daraufhin von der StädteRegion untersagt. Laut dem Verwaltungsgericht habe das Fahrzeug weder eine Betriebserlaubnis für zivile Personen noch verfüge es über eine Ausnahmegenehmigung.

Veröffentlicht: Dienstag, 11.08.2020 14:38

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