
Wassermangel: Neue Allgemeinverfügung
Die wochenlangen hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge führen auch hier bei uns zu extrem niedrigen Pegelständen. Deswegen hat die Untere Wasserbehörde ab sofort per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Fließgewässern in der StädteRegion Aachen mit Ausnahme der Rur und des Aachener Stadtgebiets verboten.
Wer dennoch Wasser aus den Flüssen und Bächen abpumpt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Das Verbot gilt für einen Monat. Das Schöpfen mit Eimer und Gießkanne bleibt erlaubt.
Denn viele kleinere Bäche und Flüsse würden auch hier bei uns das erste Mal trocken laufen, heißt es von der StädteRegion. Gleichzeitig würde aber auch wegen der fehlenden Niederschläge der Wasserbedarf im privaten und landwirtschaftlichen Bereich steigen. Deswegen wird Wasser oft aus Fließgewässern entnommen.
Normalerweise ist das erlaubt, nun seien aber schwere Folgen für die Natur im und am Wasser zu befüchten. Schon jetzt seien Auswirkungen auf die Wasserqualität und die Ökologie durch die geringe Wassermenge und die Erwärmung der Gewässer bemerkbar.
Zur endgültigen Klärung und Beratung, ob eine Wasserentnahme problemlos möglich ist, steht das Team der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen gerne telefonisch zur Verfügung. Man erreicht die Mitarbeitenden unter den Nummern 0241/5198 -7012, -7013 oder -7054.
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.09.2022 09:06