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Die AfD darf in Stadt und StädteRegion Aachen keine Direktkandidaten für die Bundestagswahl stellen. Die Beschwerde der Partei darüber hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag zurückgewiesen. Die Rechtsaußenpartei hatte einen formalen Fehler begangen und ihre beiden Kandidaten auf einer Sitzung von denselben Menschen küren lassen. Das widerspricht dem Bundeswahlgesetz, bestätigt auch der Landeswahlausschuss jetzt.
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