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Waffen-Übergangsfrist endet am 1.9.
© Polizei Aachen
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Waffen-Übergangsfrist endet am 1.9.

Die Aachener Polizei weist aktuell Waffenbesitzer darauf hin, dass die Übergangsfrist am 1. September endet.

Bis dahin können bestimmte Waffen und Magazine straffrei bei der Polizei abgegeben oder durch eine Anzeige legalisiert werden.

Außerdem gibt es einige Änderung durch das „Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz“ - hier die wichtigsten Punkte:

Magazine für Langwaffen (Kapazität von über 10 Schuss) sowie Magazine für Kurzwaffen (Kapazität über 20 Schuss) sind nunmehr verboten.

  • Erworben vor dem 13. Juni 2017: bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und behalten.
  • oder erworben nach dem 13. Juni 2017: noch bis zu 1. September 2021 straffrei z.B. bei der Polizei abgeben.

Salutwaffen - ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können - sind i.d.R. erlaubnispflichtig

  • eine Waffenbesitzkarte kann noch bis zum 1. September 2021 bei der Waffenbehörde beantragt werden.

Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe sind künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft

  • noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Weitere Informationen findet man HIER. Bei Rückfragen kann man sich auch an die E-Mail-Adresse: waffenrecht.aachen@polizei.nrw.de oder die Servicenummer 0241-9577-61125 wenden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.08.2021 08:37

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