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Vom Bett ins Homeoffice: gesetzlich versichert
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Vom Bett ins Homeoffice: gesetzlich versichert

Der Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich versichert. Das hat das Aachener Sozialgericht geurteilt, jetzt ist es vom Bundessozialgericht in Kassel bestätigt worden. Vorher hat das NRW-Landessozialgericht den Fall anders beurteilt. Der Kläger ist daraufhin in Revision gegangen.

Geklagt hat ein Verkaufsleiter im Außendienst, der von seinem Schlafzimmer über eine Wendeltreppe runter ins Homeoffice wollte und ausgerutscht ist. Dabei hat er sich einen Brustwirbel gebrochen.

Die Berufsgenossenschaft hat die Leistungen abgelehnt. Der Arbeitsschutz beginne erst im Arbeitszimmer, so die Begründung der Genossenschaft.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.12.2021 05:37

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