
In Deutschland breitet sich die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe („Aviäre Influenza“) aus – in der StädteRegion Aachen gibt es bisher aber noch keinen Nachweis.
Dennoch rufen die Behörden die rund 1.200 Geflügelhaltungen mit 40.000 Tieren hier bei uns zu besonderer Vorsicht auf.
Wer Hühner oder anderes Geflügel hält, muss seinen Bestand melden und strenge Hygieneregeln einhalten. Grundsätzlich sollte man tote Wildvögel nicht anfassen und Funde dem Veterinäramt melden.
Für Menschen besteht laut Experten kein besonderes Risiko.
Weitergehende Infos der StädteRegion Aachen:
Zur weiteren Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest bzw. Vogelgrippe sind alle Halterinnen und Halter von Geflügel konkret zu folgenden Sicherheitsmaßnahmen aufgerufen:
- Personen, die Geflügel halten, müssen ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt melden. Das gilt für private Haltungen ebenso wie für gewerbliche und ist unabhängig von der Zahl der Tiere. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss das schnellstens nachgeholt werden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist auf der Homepage des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/gefluegelpest verfügbar.
- Bei einem Ansteckungsverdacht in der eigenen Geflügelhaltung ist das Veterinäramt der StädteRegion Aachen sofort zu informieren.
- Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Außerdem empfiehlt es sich, wenn möglich, die direkte Umgebung von Betrieben unattraktiv für den Aufenthalt von Wildvögeln zu gestalten, also beispielsweise Teiche und andere offene Wasserflächen auf Betrieben für Wildgeflügel unzugänglich zu machen und betriebsnahe Flächen mit Futterresten zeitnah umzupflügen.
- Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Es gibt auch Verhaltenshinweise für alle anderen in der StädteRegion Aachen:
- Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt und vom Fundort entfernt werden.
- Ein erhöhtes Auftreten von Funden verendeter wildlebender Wasservögel oder Greifvögel ist dem Veterinäramt unter der Mailadresse vetamt@staedteregion-aachen.de zu melden.
- Hundehalter sollen einen Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln vermeiden. Es besteht zwar keine Gefahr für Hunde, aber so soll eine weiterer Übertragungsweg unterbunden werden.
Ein besonderes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht bei der Geflügelpest nicht. Lebensmittel aus infizierten Beständen gelangen nicht in den Verzehr. Außerdem ist das Virus hitzeempfindlich, weshalb durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich gelten.
Zur Einordnung: In der StädteRegion Aachern gibt es Insgesamt rund 1.200 Geflügelhaltungen mit 40.000 Tieren. Das ist im bundes- und landesweiten Vergleich eine sehr geringe Anzahl.
Hintergrund:
Seit 2020 erleben Deutschland und Europa mehrere schwere Geflügelpest-Seuchenlagen. Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Auch bei wildlebenden Fleischfressern konnte das Virus bereits nachgewiesen werden. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.
Krankheitssymptome sind unter anderem:
- gesträubtes Federkleid
- Teilnahmslosigkeit
- Verweigerung von Futter und Wasser
- Atemnot
- Niesen
- Ausfluss aus Augen und Schnabel
- wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall
- abnorme Kopfhaltung
- Gleichgewichtsstörungen
- Kopfödeme
- Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen
- plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder Legen von dünnen, verformten Eiern.
Die Aviäre Influenza ist nach neuem europäischem Tiergesundheitsrecht eine Seuche der Kategorie A, die umgehender Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bedarf.
Jeweils aktuelle Informationen und das schon genannte Formular gibt es auf der Homepage des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/gefluegelpest
Weitere Informationen zur Geflügelpest für Haltungen gibt es zudem beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen unter: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2023/12/LANUV_Handout_Gefluegelpest.pdf
