
Viele neue Corona-Testzentren
In Aachen und der Region machen am Freitag viele neue Corona-Testzentren auf.
Auf Basis der Bundestestverordnung hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur geschaffen. Die neue Corona-Teststrukturverordnung regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Das können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.
Neben den bekannten Testzentren in Aachen
- auf dem Bendplatz,
- in der Blondelstrasse und
- am Tivoli
gehen am Freitag (12.03.2021) folgende Testzentren in Betrieb:
- Hauptbahnhof Aachen auf dem Vorplatz (siehe Foto)
- Testzentrum am Aachener Waldfriedhof
- Vialife an der Rosenquelle in Aachen-Burtscheid
- Bahnhof Aachen Rothe-Erde
- Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße in Baesweiler
- Hauptbahnhof Eschweiler neben dem Reisebüro
- Strauch in der Neustraße 36 in Eschweiler
- Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz 2 in Herzogenrath
- Ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße in Monschau
- Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12 in Roetgen
- Hauptbahnhof Stolberg neben dem Kiosk Rhenaniastraße
- Ehemaliges Cafe „Sahneschnitte“ in der Rathausstraße 1 (Rathauspassage) in Stolberg
- Vialife „Campus Bardenberg“ in Würselen.
In der kommenden Woche werden nochmal weitere 17 Testzentren an den Start gehen, darunter auch zwei in Alsdorf: So eröffnet die Apotheke am Denkmalplatz ein Schnelltestzentrum im alten Möbelhaus am Denkmalplatz und die Glück-Auf-Apotheke, Bahnhofstraße 12 in Alsdorf, eröffnet ein Drive-Through-Testzentrum hinter der Apotheke.
Mit mobilen Testzentren in Bussen werden ab 18.3. zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt.
Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten trägt der Bund. Um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können, müssen alle Teststellen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen Tests melden. Die positiven Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt namentlich genannt. So kann sichergestellt werden, dass Betroffene nach einem positiven Schnelltest auch einen PCR Bestätigungstest machen.
Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.
Interessierte Anbieter, die die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen, können sich noch bis zum 19. März 2021 beim Gesundheitsamt melden. Bei Bedarf werden sie vom Gesundheitsamt beauftragt und können dann umgehend neben den schon existierenden, abrechnungsberechtigten Teststellen kostenlose Bürgertestungen durchführen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.03.2021 09:56