
Verwaltungsgericht: Keine Befreiung vom Präsenzunterricht
Das Aachener Verwaltungsgericht hat jetzt den Eilantrag einer Mutter und ihrer schulpflichtigen Tochter zurückgewiesen, die die Tochter vom Präsenzunterricht befreien wollten.
Die beiden haben von einem Ausnahmefall gesprochen, weil für ein Familienmitglied ein erhöhtes Infektionsrisiko mit schwerem Verlauf bestehe.
Nach Ansicht der Aachener Kammer ist aber eine Verletzung der Schutzpflicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht zu erkennen. Die Schutzmaßnahmen in Schulen stünden in Einklang mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und reichten aus, um den staatlichen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz nachzukommen.
Einen Ausnahmefall sieht das Aachener Verwaltungsgericht auch nicht. Vielmehr sei der nachvollziehbaren und fundierten Stellungnahme des Amtsarztes zu entnehmen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein erhöhtes Infektionsrisiko bzw. Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bestünde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehöre das Infektionsrisiko im Übrigen derzeit zum allgemeinen Lebensrisiko.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW.
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.11.2020 11:10