
Verwaltungsgericht bestätigt Rindertötung für Aachener Süden
Die mit Rinderherpes infizierten Rinder aus dem Aachener Süden sollen getötet werden. Das hat jetzt nochmal das Aachener Verwaltungsgericht mit neuen Urteilen bestätigt.
Die Tötungen dienen nach Ansicht des Gerichts der Vorbeugung vor einer weiteren Verbreitung im eigenen Bestand der betroffenen Landwirte sowie der umliegenden Rinderbestände.
Eine Impfung, wie von den Besitzern der Tiere vorgeschlagen, könne die Verbreitung der Tierseuche nicht vollständig verhindern, sondern nur ihren Ausbruch vermeiden. Infizierte Rinder blieben lebenslang Virusträger, deshalb komme auch eine dauerhafte Unterbringung im Stall nicht in Betracht.
Die wirtschaftlichen Nachteile für die Betriebe würden durch Schlachterlöse und Entschädigungszahlungen der Tierseuchenkasse weitgehend aufgefangen. Den verbleibenden finanziellen Verlusten, die nicht beziffert worden seien, stehe die Ansteckungsgefahr gegenüber, die für die virusfreien Rinderbestände in der Umgebung bestehe. Diese Gefahr wiege schwerer, weil ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Ausmerzung dieser Tierseuche bestehe.
Die Berufung, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet, ist zugelassen.
Mitte letzten Jahres hat die Städteregion die Tötungsanordnungen verfügt, weil in den Ställen ein Durchseuchungsgrad von jeweils über 80 % festgestellt worden ist.
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2020 12:54