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Urteil zu Bet-Aktionen vor Abtreibungspraxis
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Urteil zu Bet-Aktionen vor Abtreibungspraxis

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2026 12:40

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Das Aachener Verwaltungsgericht hat eine örtliche Beschränkung für Gebete vor einer Aachener Abtreibungspraxis aufgehoben.

Seit 2005 trifft sich ein Verein monatlich gegenüber der Praxis zu „Gebetsvigilien“, die Betenden haben dann auch Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten dabei.

Zuerst hatte das Land NRW dem Verein die Versammlung in einem 100-Meter-Umkreis um den Eingang untersagt.

Das Aachener Gericht sieht darin allerdings einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

Denn schwangere Frauen kämen allenfalls für zehn Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und könnten ihnen ausweichen. Bei einer derartigen kurzen Konfrontation handele es sich nicht um einen „Spießrutenlauf“.

Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

(Aktenzeichen: 6 K 164/25)

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