
(Update)
Der 37-jährige Mann, der im Mai seine 28-jährige Ehefrau auf dem Obi-Parkplatz in Aachen-Brand mit einem Fleischermesser umgebracht hat, muss lebenslänglich ins Gefängnis.
Das Aachener Landgericht hat ihn am Montagvormittag dazu wegen Mordes verurteilt. Außerdem hat das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass der Mann nicht vorzeitig nach 15 Jahren automatisch in Bewährung geht.
Mit seinem Urteil ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Prozessbeginn hatte der Angeklagte in einer kurzen Erklärung schon gestanden, seine von ihm getrennt lebende Frau getötet zu haben. Sie war mit den drei gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus nach Iserlohn gezogen.
Am Tattag, 20. Mai, war die Frau mit dem Mann auf dem Parkplatz verabredet, um ein Kind in Empfang zu nehmen.
Die 28-Jährige, die eine Ausbildung bei einem Arzt gemacht hatte, habe ein frei bestimmtes Leben führen wollen, erklärte der Vorsitzende Richter. Doch der nicht vorbestrafte Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe ein "unerträgliches Kontrollverhalten" auf die Frau mit deutschem und kosvarischem Pass ausgeübt. Er sei verzweifelt gewesen, "gepaart mit grenzenloser Wut, dass sie es gewagt hatte, sich seinem Zugriff zu entziehen". Er habe den Entschluss gefasst, die 28-Jährige zu töten, wenn es ihm nicht gelinge, sie umzustimmen.
Die Bluttat hat sich in unmittelbarer Nähe des Polizeipräsidiums und vor den Augen vieler Menschen ereignet. Laut dem Gericht waren die 20 Stiche, von denen 6 tödlich waren, so intensiv, dass auch Umstehende sie gehört haben. Teilweise seien durch die Wucht noch Knochen durchtrennt worden.
Die Schwester des Opfers war ebenfalls vor Ort und hat noch versucht, den Mann wegzuschubsen.
Das Opfer ist auf dem Parkplatz verblutet.
Nach der Tat ist der Mann laut Gericht langsam an seiner sterbenden Frau vorbeigefahren und hat sie mit seinem Handy gefilmt. Das Mobiltelefon und die Tatwaffe sind nie gefunden worden. Einige Stunden später hat der Mann sich selbst der Polizei gestellt.