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Urteil: Syrer darf ausreisen
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Urteil: Syrer darf ausreisen

Der 35-jährige Syrer, der am Aachener Verwaltungsgericht gegen sein Ausreiseverbot geklagt hat, darf ausreisen.

Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass das Ausreiseverbot zwar damals im November 2015 rechtmäßig gewesen ist. Jetzt nach vier Jahren gebe es allerdings keine Grundlage mehr dafür.

Der Kläger war die letzten vier Jahre in Deutschland und es gebe jetzt keine Hinweise mehr, dass durch ihn die Belange der Bundesrepublik gefährdet seien. Somit sei das Ausreiseverbot mittlerweise rechtswidrig.

Die Lage in Syrien und die persönliche Situation des Mannes hätten sich verändert, er werde wohl nicht mehr in sein Heimatland reisen, um zu kämpfen - so das Gericht.

Der Mann selbst sagt, er habe sich bei einer humanitären Hilfsorganisation engagiert und dabei zu einem kleinen Teil oppositionelle Bürgerkriegsparteien logistisch unterstützt. Er sei kein Islamist und wolle wieder normal leben und auch in europäische Länder reisen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.08.2019 06:07

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