
Urteil: Klimacamp-Infektionsschutzmaßnahmen rechtmäßig
Die Infektionsschutzmaßnahmen, die die Stadt Aachen für das Klimacamp Aachen angeordnet hat, sind rechtmäßig.
Das hat am Montag das Aachener Verwaltungsgericht geurteilt.
Das Klimacamp beginnt am Dienstag, 22.9., auf der Hollandwiese in der Nähe der Uniklinik und dauert bis Dienstag nächster Woche.
Dort müssen unter anderem alle rund 500 Teilnehmer mit ganzem Namen, Adressen und Telefonnummern schriftlich erfasst werden, außerdem muss für Begegnungen innerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten wie zum Beispiel Zelten ein Sitzplan erstellt werden.
Der Kläger hält das zum Teil für unverhältnismäßig, das Gericht nicht.
Dass die Stadt allerdings bei Verstößen ein einheitliches Zwangsgeld androhe, sei nicht rechtmäßig.
Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Veröffentlicht: Montag, 21.09.2020 14:47