
Urteil: Kein Anspruch auf Kita für alle Vorschulkinder
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Kitas ab heute(14.5.) wieder für alle Vorschulkinder öffnen.
Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden.
Der Antragsteller, dessen Kinder eine Kita besuchen, hat sich vorher unter anderem darauf berufen, dass die eingeschränkte Öffnung der Kitas, etwa für Kinder mit Behinderungen oder für Vorschulkinder mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung führe.
Das Gericht sagt, ein Anspruch des Antragstellers auf Öffnung der Kita seiner Kinder ergebe sich aus der Coronabetreuungsverordnung nicht. Es gebe ja einen sachlichen Grund für die stufenweise Öffnung der Kitas.
Aufgrund der Corona-bedingten Personalknappheit könne aktuell nur ein Teil der Kinder unter Einhaltung der Hygienestandards betreut werden. Dass dabei dem genannten Kreis der Vorschulkinder für einen überschaubaren Zeitraum der Vorrang eingeräumt werde, sei im Ergebnis unbedenklich.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.05.2020 12:25