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Urteil im Prozess um Messerstecherei ausgesprochen
Im Prozess um die Messerstecherei am Aachener Bushof sind beide Angeklagten freigesprochen worden. Einer der beiden ist durch ein Video enlastet worden. Trotz Freispruch im bushof-Vorfall sind beide Angeklagten für andere Vergehen verurteilt worden. Einer der beiden muss einen Dauerarrest von vier Wochen in der JVA absitzen, weil er unerlaubt Betäubungsmittel besessen hat. Der andere hat nicht nur Betäubungsmittel besessen, sondern auch mit ihnen gehandelt. Er hat eine Verwarnung bekommen
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.06.2019 11:22
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