
Urteil: Dieselfahrverbot nicht zwingend...
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zum Dieselfahrverbot in der Stadt Aachen die Berufung des Landes NRW zurückgewiesen und der ursprünglichen Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben.
Die Stadt Aachen muss jetzt bald ihren Luftreinhalteplan nochmal überarbeiten, denn er genügt nicht den allgemeinen Anforderungen und ist rechtswidrig. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.
Ein Dieselfahrverbot für Aachen erfolgt daraus nicht automatisch. Wenn der Grenzwert um mehr als 10 Prozent überschritten sei, könne man von Fahrverboten allerdings nicht mehr absehen.
HIER das Urteil im Wortlaut.
Die Deutsche Umwelthilfe spricht in einer ersten Reaktion von einem "Sieg für die saubere Luft in Aachen".
Aachens Stadtdirektorin Annekathrin Grehling: „Das Gericht hat uns konkret in die Pflicht genommen, nicht nur unsere bisher geplanten Maßnahmen um zu setzen, sondern auch im Sinne einer vorsorgenden Planung, ergänzende Maßnahmen für den Fall einer drohenden Zielverfehlung fest zu legen. Wir stehen also in der Verantwortung, ganz konkret die Erreichung unseres Ziels auf Basis der gegebenen Maßnahmen fortlaufend zu hinterfragen und ihre tatsächliche Wirkung zu belegen. Wir sind gefordert, Vorsorge zu treffen und ergänzende Maßnahmen zu verankern, um genau dies ab zu sichern. Eben dies macht eine unverzügliche Überarbeitung des Luftreinhalteplans erforderlich. Dabei ist natürlich auch die Verhängung eines Fahrverbots zu prüfen, aber eben nicht als die einzige denkbare Maßnahme.“
Veröffentlicht: Mittwoch, 31.07.2019 04:34