
Urteil: "Beerdigungskaffees" aktuell nicht zulässig
Die sogenannten „Beerdigungskaffees“ sind derzeit nicht erlaubt, hat am Freitag das Aachener Verwaltungsgericht geurteilt.
Geklagt hat ein Mann, der eine solche Veranstaltung nach der bevorstehenden Bestattung seiner Frau ausrichten will und dafür auch ein Hygienekonzept erstellt hat.
Laut dem Gericht sind zwar Beerdigungen nach wie vor unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln zulässig, das anschließende Zusammenkommen in einem gastronomischen Betrieb gehöre allerdings nicht dazu. Hinzu kämen die Ziele der Corona-Schutzverordnung, die aktuelle Infektionsdynamik schnellstmöglich zu unterbrechen bzw. zu reduzieren.
Gegen den Beschluss ist noch Beschwerde möglich beim Oberverwaltungsgericht.
Veröffentlicht: Freitag, 13.11.2020 15:58