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Ukrainer müssen nicht sofort ins Ausländeramt
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Ukrainer müssen nicht sofort ins Ausländeramt

Derzeit kursierende Meldungen, dass Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, sich ab Montag beim Ausländeramt der StädteRegion melden sollen, sind falsch.

Das hat die StädteRegion Aachen jetzt klargestellt.

Vertriebene Menschen aus der Ukraine brauchen (aufgrund der Ministerialverordnung, die am 09.03.2022 in Kraft getreten ist) zunächst bis zum 23. Mai keinen Aufenthaltstitel - und voraussichtlich werde diese Frist auch nochmal verlängert.

Das Verfahren unterscheide sich somit deutlich vom bisher üblichen Verfahren der Flüchtlingsaufnahme, heißt es. Die Leistungserbringung für die ukrainischen Menschen und die Unterbringung wird in den Kommunen vor Ort bearbeitet und nicht im Ausländeramt. Es sei nicht zielführend und notwendig, sich ab Montag in Schlangen vorm Ausländeramt anzustellen. Dort herrsche derzeit aufgrund von auch coronabedingten Personalausfällen und (noch) nicht besetzten Stellen ohnehin schon eine angespannte Situation, so die StädteRegion. 

Natürlich werden aber Menschen aus der Ukraine, die beim Ausländeramt der StädteRegion vorsprechen möchten, auch kurzfristig bedient. Es bestehe derzeit aber keineswegs die Notwendigkeit, zum Ausländeramt zu kommen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 10.03.2022 10:43

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Städteregionsrat Tim Grüttemeier
Ukrainische Geflüchtete müssen nicht sofort zum Ausländeramt
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