
Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig
Die Tötung von 500 Rindern in Aachen und der Region wegen Rinderherpes ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Die beiden betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hatten Eilanträge dagegen eingereicht. Ohne Erfolg. Das Gericht begründet die Tötungsanordnungen damit, dass so einer weiteren Verbreitung im eigenen Bestand der betroffenen Landwirte und der umliegenden Rinderbestände vorgebeugt wird. Außerdem dienten sie zur generellen Bekämpfung des Rinderherpes, heißt es. Eine Impfung könne die Verbreitung nicht vollständig verhindern, sondern nur den Ausbruch vermeiden. Die Landwirte können gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.11.2019 11:48
Bauernbund kritisiert Urteil
Der Bauernbund Brandenburg kritisiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Er appeliert an NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, die Massentötung der Rinder auszusetzen. Die Krankheit sei nicht ausgebrochen, ungefährlich für Menschen und werde im unmittelbar benachbarten Belgien überhaupt nicht bekämpft, so die Argumente. Als Kompromiss schlägt der Bauernbund eine fünfjährige Quarantäne vor. Außerdem sollen betroffene Betriebe die Erlaubnis für eine Schutzimpfung bekommen und in der Zeit kein Zucht- oder Nutzvieh vermarkten dürfen.