
Testpflicht in Krankenhäusern ab Samstag
In den Krankenhäusern in der StädteRegion Aachen gelten ab Samstag neue Regeln. Dort gilt nicht nur weiterhin Maskenpflicht. Zusätzlich fordert die neue Coronaschutzverordnung einen negativen Corona-Test für Besucher, Patienten und Mitarbeiter. Das haben die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen mitgeteilt.
Es gibt keine Ausnahmen für genesene, geimpfte oder auch geboosterte Personen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Je Patient sind weiterhin maximal zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt aber weiterhin möglich. Notaufnahmen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Veröffentlicht: Freitag, 08.04.2022 08:55