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Tagespflegerin: Gassi statt Betreuung
In Stolberg hat die Stadt zu Recht einer Kindertagespflegeperson die Pflegeerlaubnis entzogen.
Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden.
Tagespflegepersonen müssen die Betreuung ihr anvertrauter Kinder persönlich wahrnehmen und dürfen sie nicht an Dritte delegieren.
Die Frau ist während der Betreuungszeit von einer Jugendamtsmitarbeiterin bei Ausführen ihres Hunds angetroffen worden. Wer zu dem Zeitpunkt die Kinder betreut haben soll, hat die Pflegeperson nicht hinreichend erklären können, so das Gericht.
Gegen den Beschluss kann die Frau noch Beschwerde einlegen beim Oberverwaltungsgericht in Münster.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.12.2021 09:55
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