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Strafverfahren gegen Zeugin im Fall Jenny Böken?
Im Fall der gestorbenen Gorch Fock Kadettin Jenny Böken aus Geilenkirchen muss eine Zeugin mutmaßlich mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hält sie für unglaubwürdig. Derzeit werde geprüft, ob ein Strafverfahren wegen Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet werden kann, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Die Zeugin hatte angedeutet, Jenny Böken könne umgebracht worden sein. 2008 war sie bei einer Ausbildungsfahrt der Marine auf hoher See über Bord gegangen. Der Leichnam der damals 18-Jährigen wurde erst nach elf Tagen aus der Nordsee geborgen.
Veröffentlicht: Freitag, 29.11.2019 15:04
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