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Stolberg fördert sinnvollen Umgang mit Regenwasser
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Stolberg fördert sinnvollen Umgang mit Regenwasser

Wer in Stolberg wohnt und sein Regenwasser selber sinnvoll nutzt, kann dafür möglicherweise finanzielle Vorteile von der Stadt erhalten.

Seit Jahresbeginn fördert Stolberg eine ökologische Regenwasserbewirtschaftung, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und mehr Hochwassersicherheit zu erreichen.

Deswegen werden für Gründächer (Foto), Zisternen und wasserdurchlässige Pflasterbeläge die Niederschlagswassergebühren ermäßigt. So will Stolberg Anreize schaffen, Wasser in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen, Frischwasser einzusparen und die Hitzebelastung zu reduzieren. Die Hochwasserkatastrophe habe gezeigt, dass vor allem bei langanhaltendem Regen eine Entlastung der Entwässerungssysteme durch die Rückhaltung des Regenwassers auf den Grundstücken bzw. die verzögerte Abgabe in Gewässer und Kanalisation dringend erforderlich sei.

Mögliche Instrumente zur Regenwasserbewirtschaftung sind z.B. die Regenwassernutzung, Rückhaltungen (Retention/Zisterne), Einleitungen in Gewässer und Versickerung über Bauwerke (Rigolen, Mulden) oder geeignete Flächenversickerungen, außerdem Dachbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen und die Abflussreduzierung beispielsweise durch wasserdurchlässige Pflasterbeläge.

Da die Maßnahmen zumeist mit zusätzlichen Kosten für die Grundstückseigentümer verbunden sind, schafft die Stadt durch entsprechende Gebührenermäßigungen Anreize, um Investitionen in den ökologischen Umgang mit Regenwasser zu fördern.

Folgende Gebührenermäßigungen stehen zur Verfügung:

  • Gründächer: Auf Antrag wird ein Abschlag von 50% der gebührenpflichtigen Fläche des Gründaches gewährt. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Aufbaunachweis - z. B. Fotos, Bescheinigung Fachfirma, Unternehmer-/Rechnung -, ggf. Statik) sind beizufügen.
  • Zisternen: Für qualifizierte Regenwasserrückhaltungen (Zisternen) mit Kanalanschluss wurde ein Mindestvolumen abhängig von der Größe der angeschlossenen Fläche in der Gebührensatzung festgelegt. Dieses beträgt fix mindestens 4 m³ und erfordert ein Rückhaltevolumen von mindestens 30 Litern pro m² angeschlossener Fläche. Werden mehrere Behälter verwendet, so sind sie zu einer Rückhaltung zu verbinden und damit das Gesamtspeichervolumen herzustellen. Das Niederschlagswasser muss dauerhaft ohne manuelles Zutun aufgefangen werden können, so dass auch bei z. B. längerer Abwesenheit die Befüllung der gesamten Anlage erfolgen kann und überschüssiges Niederschlagswasser dem Kanal zugeführt wird, um eine Vernässung des Grundstücks und der Bausubstanz zu vermeiden. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der qualifizierten Regenwasserrückhaltung trägt die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber. Auf Antrag wird ein Abschlag von 40% der an die Zisterne angeschlossenen gebührenpflichtigen Flächen gewährt. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Lageplan mit Kennzeichnung der angeschlossenen Flächen, Herstellungsnachweis - z. B. Fotos, Unternehmer-/Rechnung) sind beizufügen.
  • Wasserdurchlässige Pflasterbeläge: Auch für die Anlage wasserdurchlässiger Pflasterbeläge stehen zukünftig Ermäßigungen zur Verfügung. Neuartige Pflasterungen können mehr Wasser versickern lassen und leiten entsprechend weniger Regenwasser in den Kanal. Im Antrag sind Angaben zur Art des Pflasters, zum Unterbau und zum Fugenmaterial zu machen. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Lageplan mit Kennzeichnung der angeschlossenen Flächen, Herstellungsnachweis, Nachweis der Durchlässigkeit/Herstellergutachten und Nachweis fachgerechter Verlegung - z. B. Fotos, Bescheinigung Fachfirma, Unternehmer-/Rechnung) sind beizufügen.


Weitere Informationen zu den Ermäßigungen bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühren gibt es auf der städtischen Homepage unter www.stolberg.de (Suchbegriff: „Niederschlagswassergebühren“). Der entsprechende Antrag kann dort heruntergeladen und ausgefüllt zusammen mit den beizufügenden Unterlagen postalisch oder via Mail an die Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Abteilung 65.5 – Bauverwaltung – geschickt werden. Außerdem sind im Netz die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.01.2022 11:07

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