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Stichwahl-Urteil: Grüttemeier nicht überrascht
© StädteRegion Aachen, Ralph Sondermann
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Stichwahl-Urteil: Grüttemeier nicht überrascht

Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 15:02

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Das Abschaffen der Stichwahl bei Kommunalwahlen ist verfassungswidrig gewesen.

Das hat am Freitag der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster geurteilt, teilt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling mit.

Seine Partei und die Grünen haben somit Erfolg gehabt mit ihrer Klage. Sie sagen, Armin Laschets Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister zu sorgen, sei krachend gescheitert.

Im April hat die Landesregierung beschlossen, die Stichwahl abzuschaffen. Die Richter sehen dadurch aber die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt.

Das Urteil hat Städteregionsrat Tim Grüttemeier nicht überrascht, hat er Antenne AC gesagt. Es gebe gute Gründe für beide Seiten - aber es sei immerhin gut, dass jetzt Klarheit herrsche.

Bei den Kommunalwahlen am 13. September nächsten Jahres werden hier in der Städteregion sechs von zehn Bürgermeistern nicht zur Wiederwahl antreten.

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Städteregionsrat Tim Grüttemeier zum Stichwahl-Urteil
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