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Stärkungsparkt: Fördermittel für soziale Einrichtungen
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Stärkungsparkt: Fördermittel für soziale Einrichtungen

(Update)

Soziale Einrichtungen hier bei uns können finanzielle Unterstützung aus dem "Stärkungspakt NRW" beantragen.

Darauf weisen Stadt und StädteRegion Aachen hin.

Von den dafür landesweit zur Verfügung stehenden 150 Millionen Euro können die StädteRegion insgesamt gut 925.000 Euro und die Stadt Aachen 1,8 Millionen beim Land NRW abrufen.

Mit dem Fördergeld können beispielsweise Tafeln, Einrichtungen für wohnungslose Menschen, Beratungsstellen oder Hilfsorganisationen ihre enormen Kosten für Energie und Lebensmittel senken. Sozialdezernent Michael Ziemons hält es für wichtig, dass keine Einrichtung aufgrund der hohen zusätzlichen Belastungen Angebote einschränken oder ganz aufgeben muss.

Die Mittel können dann im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder auch Honorarausgaben für Fachkräfte handeln.

Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, können bei der StädteRegion einen entsprechenden Antrag stellen können. Wer ausschließlich lokal tätig ist, wendet sich direkt an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.


StädteRegion: Interessierte Einrichtungen können bis zum 30.06.2023 einen Antrag einreichen. Dazu senden sie den „Vordruck zur Bedarfsermittlung“ an die E-Mail-Adresse staerkungspakt@staedteregion-aachen.de. Bitte beachten: Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Informationen zu den Voraussetzungen und den Antragsvordruck findet man HIER.

Wer Fragen hat oder weitere Informationen benötigt, kann sich an Martina Bücken (Tel.: 0241/5198-5075) und Ute Schreiber (0241/5198-5088) wenden. 

Stadt Aachen: Die Träger der gesamten sozialen Infrastruktur des Stadtgebietes Aachen sind aufgerufen, einen Antrag auf Unterstützungsleistungen bis zum 30. Juni 2023 per Mail an staerkungspakt@mail.aachen.de zu stellen. Nähre Informationen und Formulare unter www.aachen.de/familie.

Veröffentlicht: Freitag, 10.03.2023 13:51

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