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StädteRegion startet neue Runde für Förderanträge zu erneuerbaren Energien
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StädteRegion startet neue Runde für Förderanträge zu erneuerbaren Energien

Veröffentlicht: Montag, 18.05.2026 06:38

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Ab Montag können in der StädteRegion Aachen wieder Fördergelder für erneuerbare Energien beantragt werden.

Insgesamt stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Stecker-Solargeräte, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen.

Anträge können online gestellt werden. Dafür wird ein Ticketverfahren genutzt. Erst mit einem offiziellen Ticket kann der Antrag innerhalb von 14 Tagen gestellt werden.

Die Förderung gilt für mehrere Kommunen in der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen hat eigene Programme

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Die Förderprogramme im Überblick

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• Regenerative Gebäudetechnik (Wärmepumpe, Pelletheizung)

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr

Gefördert werden der Kauf und die fachgerechte Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit jeweils 1.000 €. 

• Steckersolargeräte (Balkonkraftwerken)

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr

Der erstmalige Kauf und die fachgerechte Installation eines Steckersolargeräts werden mit einem Betrag von 80 € pro Anlage gefördert. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter.

• Dach- und Fassadenbegrünung

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr

Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 40 € pro m² Dach- oder Fassadenbegrünung, maximal 1.000 €. Bei Nutzung von Klicksystemen zur Begrünung von Flachdächern ist Eigenleistung beim Verlegen zulässig. Neu ist, dass der Antrag erst nach der Fertigstellung gestellt werden kann.

• Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen

Antragsstellung ab 20. Mai 2026, 8 Uhr

Gefördert wird der erstmalige Kauf und die fachgerechte, Erstinstallation eines stationären Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 150 €, ab der dritten Person 200 €, max. 1.100 € je Haushalt. Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) gibt es pro Wohneinheit 300 €, maximal 1.500 € Förderung. Für Vereinsgebäude und - neu - für Betriebsgebäude kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung pauschal 1.500 €. Einen zusätzlichen Bonus von 200 € erhalten Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einem ersatzstromfähigen Wechselrichter.

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