
Stadt Aachen: Mehr Einschränkungen bei Hochzeiten
In der Stadt Aachen gelten wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen für standesamtliche Trauungen ab sofort deutliche Einschränkungen.
Neben Brautpaar und Standesbeamten dürfen im Trauzimmer des Standesamts Krämerstraße nur noch sieben weitere Personen anwesend sein - dazu gehören auch Trauzeugen und Fotografen. Ausgenommen sind nur Kinder unter drei Jahren, die allerdings auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen müssen.
Im Weißen Saal des Aachener Rathauses dürfen 15 zusätzliche Gäste der Trauung beiwohnen, in der Burg Frankenburg 14 und im Couven Museum 13.
In die Welsche Mühle in Haaren dürfen Brautpaare noch acht Gäste mitbringen, in das Bezirksamt Kornelimünster sieben, in die Bezirksämter Laurensberg und Brand jeweils sechs. Im Trauzimmer des Schlosses Schönau sind fünf Gäste erlaubt und im kleinsten Trauzimmer der Stadt, im Bezirksamt Eilendorf, noch vier.
Brautpaare müssen in der Woche vor dem Trautermin eine Gäste-Liste mit den erforderlichen Angaben ans Standesamt senden. Die Liste wird vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
Beachtet werden muss zusätzlich, dass nur Haushaltsgemeinschaften zusammensitzen dürfen und ansonsten der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Alle Anwesenden sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind nur das Brautpaar und der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin.
Weitere Informationen rund ums Heiraten in Coronazeiten findet Ihr HIER.
Veröffentlicht: Dienstag, 13.10.2020 12:01