
Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Nach dem Freispruch des Eschweiler Anwalts der im Münchner NSU-Verfahren jahrelang eine Nebenklägerin vertreten haben soll, die es überhaupt nicht gibt, legt die Aachener Staatsanwaltschaft nun Revision gegen den Freispruch ein. Das schreibt die Aachener Zeitung. Die Aachener Staatsanwaltschaft hatte dem 53-jährigen Anwalt hohe „kriminelle Energie“ bescheinigt und eine zweijährige Bewährungsstrafe so wie ein Berufsverbot gefordert.
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.12.2020 06:41
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