Sport-Fördergeld für Kommunen
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.10.2025 10:55

Die Kommunen aus der Region können sich ab sofort und noch bis Mitte Januar um Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bewerben.
Darauf weist die Eschweiler CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführerin Catarina dos Santos-Wintz hin.
Das Förderprogramm soll Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützen, ihre Sportstätten zu modernisieren, energetisch zu ertüchtigen und an die Anforderungen einer nachhaltigen Infrastruktur anzupassen. Alles in allem stellt der Bund dafür in einer ersten Tranche 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Catarina dos Santos-Wintz: „Sport verbindet Menschen und schafft Gemeinschaft. Dafür braucht es attraktive, gut ausgestattete Sportstätten vor Ort. Mit dem Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ unterstützen wir in einem ersten Schritt Städte und Gemeinden dabei, ihre Einrichtungen fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zu Klimaschutz und sozialer Teilhabe zu leisten. Ich hoffe, dass viele Kommunen und vor allem die Sportlerinnen und Sportler in der StädteRegion Aachen von diesem Förderprogramm profitieren können. Daher möchte ich alle motivieren, Projektvorschläge einzureichen.“
Infos zum Bewerben um die Fördergelder:
Die Städte, Gemeinden und Landkreise können ihre Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Der Bund kann sich dann mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Liegt eine bestätigte Haushaltsnotlage vor, erhöht sich die mögliche Bundesförderung auf bis zu 75 Prozent. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung von Sportstätten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes – darunter Sporthallen und Hallenbäder, aber auch Freibäder und Sportfreianlagen wie Fußball- oder Leichtathletikanlagen. Zudem besteht die Möglichkeit, die erhaltenen Fördermittel an Dritte, etwa an Sportvereine, weiterzuleiten, wenn eine kommunale Nutzung besteht.
Den Projektaufruf und weitere Informationen findet man HIER.
Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Dabei sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen. Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) reichen die Kommunen ihre Projektskizzen ein. Auf dieser Grundlage beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, welche Vorhaben für eine Antragstellung ausgewählt werden. In der zweiten Phase beantragen die ausgewählten Kommunen die Förderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag).
Das Projektskizzenformular ist ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des Bundes in easy-Online aufrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Der mittels easy-Online erstellten Projektskizze sind der Rats- bzw. Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, sowie ggf. ergänzende Unterlagen digital beizufügen.