
Sperrstunde bei Spielhallen rechtswiedrig
Eine Betreiberin einer Spielhalle aus Aachen hat gegen die Sperrstundenregelung der Stadt Aachen geklagt und recht bekommen. Aufgrund der Regelung sollte sie ihren Betrieb ab 24 Uhr schließen. Das Verwaltungsgerichts Aachen hat entschieden dass die Regelung zu umfassend und rechtswidrig sei. Die Infektiosgefahr sei in einer Spielhalle deutlich geringer. Gegen den Beschluss kann die Stadt Aachen Beschwerde einlegen beim OVG Münster.
Veröffentlicht: Freitag, 23.10.2020 09:25
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