
"Soforthilfe“ Gas und Wärme für STAWAG-Kunden
Gaskunden der STAWAG müssen keinen Dezember-Abschlag zahlen.
Die STAWAG setzt ihn aus, weil jetzt auch der Bundesrat der "Soforthilfe“ Gas und Wärme zugestimmt hat. Die Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.
Der endgültige Entlastungsbetrag wird in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen und mit dem erlassenen Abschlag verrechnet.
Wer die STAWAG die Beträge nicht abbuchen lässt, sollte seinen Dauerauftrag über den Gas-Abschlag im Dezember einmalig aussetzen.
Laut Gesetz wird der Staat je Haushalt folgende Summe übernehmen: ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, prognostiziert im September, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Gaspreis und ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises. Somit werde es in den allermeisten Fällen Differenzen zwischen dem Entlastungsbetrag und dem von den Energieversorgern angesetzten Abschlag geben. Diese Differenzen werden mit der Jahresrechnung ausgeglichen.
Für die Nah- und Fernwärme sowie Mietheizungen hat sich der Gesetzgeber für einen anderen Weg entschieden: Dort erstattet der Staat einen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags plus 20 Prozent. In diesem Fall wird zwar der reguläre Dezemberabschlag wie gewohnt fällig, die Kunden erhalten aber bis Ende Dezember eine Gutschrift über den errechneten Entlastungsbetrag.
Weitere Informationen zur Berechnungsweise und dem Zahlungsverfahren zu beiden Soforthilfen sind unter www.stawag.de/energiefragen nachzulesen.
Veröffentlicht: Freitag, 18.11.2022 11:14