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"Soforthilfe 2" in Stolberg noch bis 15. April beantragbar
© Carmen Braun/WVER
Der Bereich der zerstörten Ufermauer im Bereich der Ellermühlenstraße an der Vicht.
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"Soforthilfe 2" in Stolberg noch bis 15. April beantragbar

Wer in Stolberg vom Hochwasser im Juli betroffen war, kann nur noch bis Mitte April die "Soforthilfe 2" der Stadt beantragen. Darauf weist die Stadt Stolberg jetzt hin.

Dank der zahlreichen Spenden auf das städtische Spendenkonto konnte die Stadt im Rahmen der ersten Soforthilfe knapp eine Millionen Euro in bar an die Flutopfer auszahlen. Über 200.000 Euro sind bisher mit der zweiten Soforthilfe ausgeschüttet worden. Am 15. April endet die Antragsfrist.

Der Antrag sowie die Voraussetzung zur Anspruchsberechtigung sind hier zu finden.

Weiterhin haben Betroffene noch bis zum 30. Juni 2023 die Möglichkeit, die Wiederaufbauhilfe von Land und Bund zu beantragen.

Veröffentlicht: Montag, 28.03.2022 09:50

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