"Sieben-Tage-Inzidenz" in Aachen über 50
Veröffentlicht: Donnerstag, 08.10.2020 12:17
Die "Sieben-Tage-Inzidenz" in der Stadt Aachen ist von Mittwoch auf Donnerstag auf 50,2 gestiegen. Somit treten ab sofort wie auch in Alsdorf (Inzidenz: 53) noch verschärftere Maßnahmen in Kraft.
Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:
- Nur aus herausragenden Anlässen zulässig
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25
- (Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig)
Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genau beachtet und eingehalten wird.
- Abstände sind auf 2,00 m zu erhöhen.
- Die einzuhaltenden Abstände (auch in Einlass- und Wartebereichen, vor Sanitäranlagen und gastronomischen Einrichtungen etc.) sind zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2,00 m einzuhalten.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit
- ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere ist zu vermeiden, dass Teilnehmer offensichtlich falsche Personendaten angeben.
- Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
- Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2,00 m zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)
- Für weiterführende Schulen der o.a. Art besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (hier gemeint: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn und Teilhabegesetz):
Einschränkungen der Besuchskontakte:
- Die Besuche dürfen nur in abgetrennten Arealen oder im Außenbereich stattfinden; in jedem Fall ist sicherzustellen, dass Besucher_innen nicht mit anderem Bewohner_innen oder Mitarbeiter_innen in Kontakt kommen.
- Bei den Besuchen sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie Abstände, Plexiglasscheiben etc., so dass ein physischer Kontakt zu Bewohner_innen ausgeschlossen werden kann.
- Bei den Besuchen herrscht eine Maskenpflicht für Besucher_innen und Bewohner_innen, sofern sie im abgetrennten Innenbereich einer Einrichtung stattfinden.
- Die Besuche sind auf 1 Stunde pro besuchter Person und max. 2 Besucher_innen pro Tag zu begrenzen, sofern diese im Innenbereich stattfinden.
- Ausnahmen aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründensind zulässig.
- Sofern Bewohner_innen die Einrichtung verlassen, um Personen zu treffen, ohne dass dabei Schutzmaßnahmen wie vorstehend beschrieben eingehalten werden, ist eine anschließende Quarantäne auf dem Bewohnerzimmer von 14 Tagen erforderlich.
Unternehmen, Behörden und Institutionen
- Gezielte Ansprache in Hinblick auf Maskenempfehlung in Besprechungen, Pausen und bei Fahrgemeinschaften
