
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zoll hat letztes Jahr 407 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.
Dabei sind insgesamt über 3.900 Arbeitnehmer befragt und deren Beschäftigungsverhältnisse überprüft worden.
In vielen Fällen haben sich weitere Ermittlungen angeschlossen. Aus solchen Überprüfungen sind dann 2.246 Strafverfahren und 840 Ordnungswidrigkeitenverfahren hervorgegangen, die eingeleitet wurden.
Außerdem haben die Gerichte im letzten Jahr wegen Schwarzarbeit und ähnlichem Gefängnisstrafen von knapp zwanzig Jahren und Geldstrafen von über einer halben Million Euro verhängt. Die Summe der Bußgelder und Einziehungsbeträge betrug fast 300.000 Euro. Die aus den Straf- und Ordnungswidrigkeiten ermittelte Schadenssumme belief sich auf knapp 8 Millionen Euro.
Weitere Infos des Hauptzollamts Aachen dazu:
<<"Schwarzarbeit hat viele Facetten" so Carolin Schneider, Leiterin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Aachen. "Deshalb finden Prüfungen in allen Wirtschaftsbereichen und ganzheitlich statt". Zum Prüfungsumfang zählen die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen - sogenannter Leistungsmissbrauch, die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Einhaltung des Mindestlohnes.
Die häufig internationalen Tätergruppen sind europaweit bestens organisiert, arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Auf diese Weise werden regelmäßig hohe Beträge an Sozialversicherung und Steuern vorenthalten. Dadurch werden die Sozialversicherungssysteme ausgehöhlt und Steuern, die in die Finanzierung des Gemeinwohls fließen, hinterzogen.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit buchen zum Beispiel fingierte Leistungen - beispielsweise in Form von Schein- und/oder Abdeckrechnungen, die von sogenannten Servicefirmen wie eine Ware auf dem Markt gehandelt werden - als Aufwand in die Buchhaltung aktiver Firmen ein, um daraus Schwarzgeld für kriminelle Zwecke, etwa Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, zu generieren.
In einem aktuellen Fall konnten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aachen aufgrund umfangreicher vielschichtiger Ermittlungsarbeit ein Schwarzarbeits-Netzwerk zerschlagen. Das Landgericht Aachen sprach bisher Gesamtfreiheitsstrafen in Höhe von 13 Jahren und 5 Monaten aus. Die Tätergruppe verwendete zur Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse eine Vielzahl von Firmen, um unter anderem für bekannte Einzelhandelsunternehmen Möbel und Elektrogroßgeräte auszuliefern. Die Bande meldete Mitarbeitende nicht oder mit wesentlich geringerem Verdienst zur Sozialversicherung an, verschwieg Berufsgenossenschaften die tatsächlichen Arbeitsentgelte und gab gegenüber dem Finanzamt keine oder unzutreffende Umsatzsteuererklärungen ab. Im Einzelnen verhängte das Gericht folgende Haftstrafen: Der Haupttäter, ein Deutscher türkischer Herkunft wurde zu einer Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten wegen des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehr als 800 Fällen verurteilt. Der 53-jährige Mann, der nach Auffassung des Gerichtes als die zentral verantwortliche Person eines Firmengeflechtes im Transportdienstleistungsgewerbe anzusehen ist, verkürzte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 2,1 Millionen Euro und hinterzog Steuern von insgesamt über 6,7 Millionen Euro. Weitere Haftstrafen wurden für drei der Tätergruppierung angehörige Personen ausgesprochen, da diesen Beihilfe zum bandenmäßigen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zur Schwarzarbeit und zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnte. Die Summe dieser Haftstrafen betrug 9 Jahre und drei Monate. Gegen mindestens vier weitere der Bande zuzuordnenden Personen stehen die Gerichtsurteile noch aus.>>