
Schulen bereiten sich vor auf Wiedereröffnung
In Stadt und StädteRegion Aachen laufen die Vorbereitungen für die Wiedereröffnung der Schulen.
Ab Montag wird man sich daran machen, die Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Ab Donnerstag kehren dann in einem ersten Schritt die Schüler der Abschlussklassen zurück. Das freiwillige Angebot gilt nur die Schüler der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen. Das sind hier bei uns voraussichtlich rund 2.500 Abiturienten und über 4.000 Jugendliche, die ihren Abschluss nach der neunten oder zehnten Klasse machen.
Die Schüler sollen in kleinen Lerngruppen untergebracht werden, um den Mindestabstand garantieren zu können.
Bis Donnerstag soll auch der Schulbusverkehr organisiert sein. In den Schulbussen gilt dann auch die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Weitere Infos:
Vorbereitet und weitergeleitet worden ist schon eine ausführliche Handreichung des Gesundheitsamts in Form einer FAQ-Liste.
Die neue NRW-Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Regelungen hat das Ministerium in einer Schulmail formuliert:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html
Ein weiterer Punkt aus der Einigung von Bund und Ländern betrifft die Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas und Schulen (bis zur 6. Klasse) um weitere Berufsgruppen. Die ausführliche Liste umfasst jetzt unter anderem auch den Post- und Paketdienst, die Landwirtschaft, die Textilherstellung, aber auch Logistik- und Verkehrsdienstleistungen. Die komplette Liste kann man auf der Internetseite https://www.staedteregion-aachen.de/corona herunterladen.
Auch weiterhin ist als zwingende Voraussetzung ein Nachweis durch die Sorgeberechtigten zu erbringen, dass sie nicht in der Lage sind, die Betreuung der Kinder zu übernehmen. Zudem wird die schriftliche Erklärung des Arbeitsgebers benötigt, dass die Sorgeberechtigten zum Funktionieren der jeweiligen Betriebe und Einrichtungen unabkömmlich sind. Damit müssen sie sich an die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kita wenden, die über die Aufnahme entscheiden.
Alle aktuellen Verordnungen und Erlasse des Landes findet man unter: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2020 12:43