
Scharfe 3G-Kontrollen in Bus und Bahn nächste Woche
In der kommenden Woche wird in Bussen und Bahnen genauer hingeschaut, ob die 3G-Pflicht eingehalten wird.
Bisher wird das nur stichprobenartig kontrolliert, nächste Woche stehen dazu schwerpunktmäßige Aktionen an.
Wird kein Zertifikat vorgezeigt, können die Verkehrsunternehmen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast aus dem Fahrzeug verweisen. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist und mit Bus und Bahn fährt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.
Außerdem fördert die NRW-Landesregierung schärfere Kontrollen, für zusätzliches Personal zur Durchführung der Kontrollen gibt Düsseldorf bis Ende Juno 28 Millionen Euro.
Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studierende an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen. Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen. Wer keine zulässige Maske im Nahverkehr trägt, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Veröffentlicht: Freitag, 10.12.2021 10:07