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Rindertötung wegen Rinderherpes rechtmäßig
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Rindertötung wegen Rinderherpes rechtmäßig

Die Anordnung der StädteRegion Aachen, dass in Milchviehbetrieben im Aachener Süden der gesamte Rinderbestand wegen Rinderherpes getötet werden muss, hat das Aachener Verwaltungsgericht am Mittwoch(24.7.2019) für rechtmäßig erklärt.

Einen Eilantrag eines Landwirts gegen die Anordnung hat das Gericht zurückgewiesen.

Die amtlichen Untersuchungen haben bei dem betroffenen Rinderbestand einen Durchseuchungsgrad von über 80 % festgestellt. Tierseuchen sei vorzubeugen und die Tiergesundheit zu erhalten. Deswegen müssen die gesunden Rinderherden in der näheren und weiteren Umgebung vor einer Infektionsgefahr geschützt werden, so das Verwaltungsgericht. Eine Impfung könne die Virusinfektion nicht verhindern - die Isolierung einzelner erkrankter Rinder sei nicht durchführbar.

Gegen den Beschluss kann der Bauer noch Beschwerde einlegen beim Oberverwaltungsgericht Münster.

(Das Bild stammt von einem der betroffenen Höfe.)

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.07.2019 10:43

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