
Reaktionen aufs OVG-Urteil
Die IHK Aachen begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, bei dem immerhin kein sofortiges Dieselfahrverbot für Aachen herausgekommen ist. Die Stadt muss stattdessen den Luftreinhalteplan vom Januar noch mal überarbeiten, weil er rechtswidrig ist. Jetzt gelte es, geeignete Maßnahmen umzusetzen, mit denen sich die Grenzwerte konstant einhalten lassen, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. Der öffentliche Personennahverkehr müsse so attraktiv gemacht werden, dass er die Menschen in Busse und Bahnen zieht. Dabei seien die Stadt und die Kölner Bezirksregierung gefragt. Aachen habe das Potenzial, Modellstadt für eine emissionsfreie Innenstadt zu werden. Außerdem brauche man ein optimiertes Baustellenmanagement und eine intelligente Verkehrssteuerung.
Dass es in Aachen vorerst kein Dieselfahrverbot gibt, bedeutet keine Entwarnung. Das hört man vom Deutschen Städtetag, der jetzt fordert, dass die Autobranche mehr Tempo bei der Nachrüstung älterer Dieselautos macht. Um Fahrverbote zu vermeiden, müssten die Autohersteller, die lange gemauert und ihre Rolle kleingeredet haben, endlich stärker handeln. Und sobald weitere Betriebserlaubnisse für Nachrüstsätze vorlägen, müsse auch nachgerüstet werden. Die Kosten für die Nachrüstung müssten dann auch die Autobauer tragen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.08.2019 09:24